6. Juli 2024

Bundesarchitektenkammer begrüßt die Verabschiedung des Nature Restauration Law durch den Europäischen Rat

Berlin (pm) – In der Sitzung des Umweltrats verabschiedeten die Umweltministerinnen und -minister der EU das bereits im Februar im EU-Parlament abgestimmte Nature Restoration Law. Umweltministerin Steffi Lemke gelang es, in einem gemeinsam mit ihrem irischen Kollegen Eamon Ryan verfassten Appell die letzten Zweifler zu überzeugen und das Nature Restoration Law – bevor sich das gerade neu gewählte EU-Parlament findet – wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Das Gesetz ist ein Schlüsselelement der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und fordert verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, insbesondere derjenigen mit dem größten Potenzial zur Bindung und Speicherung von Kohlenstoff, sowie für die Verhütung und Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen.

„Das grüne Licht aus Europa zur Umsetzung des Nature Restoration Law ist eine überaus gute Nachricht“, sagt Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir können gesunde und stabile Ökosysteme nicht hoch genug wertschätzen. Sie sind für alle Städte, Kommunen und Gemeinden von unbestrittener Relevanz, da sie für Frischluftschneisen, Temperaturregulierung und die Regulierung des Wasserhaushalts sorgen können. Auch für den Artenschutz ist die neue Verordnung der überfällige Rettungsplan. Dank an die Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz für eine breite Zustimmung im Rat der Europäischen Union. Nun hat die Wiederherstellung und Stärkung geschädigter europäischer Ökosysteme einen klaren gesetzlichen Rahmen.“

Als Teil der Biodiversitätsstrategie, die bislang lediglich eine Absichtserklärung war, ist das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ein neuer, wegweisender Vorschlag. Bislang lag der Fokus in der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung auf Schutz und Pflege. Diese Gesetzgebung stellt einen wichtigen Meilenstein im Engagement der EU für die Verbesserung der biologischen Vielfalt, die Abschwächung des Klimawandels und die Förderung einer nachhaltigen Land- und Wassernutzung dar. Als Gesamtziel sind Wiederherstellungsmaßnahmen auf mindestens 20 % der Landflächen und 20 % der Meeresgebiete der EU bis 2030 vorzusehen.

Letzte Woche hatten der Architects Council of Europe ACE und die europäische Region der International Federation of Landscape Architects IFLA Europe (in beiden Verbänden ist die Bundesarchitektenkammer Mitglied), einen offenen Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und an die belgische EU-Ratspräsidentschaft geschickt. In diesem Lemke und Ryan unterstützenden Schreiben appellierten sie an die Mitgliedstaaten Österreich, Belgien, Finnland, Italien, Schweden, die Niederlande und Polen, für die Richtlinie zu stimmen und ihre Sperrminorität aufzugeben.

Quelle: Bundesarchitektenkammer e.V.